Informatives:Die Leistungen sind an das Jugendamt zu entrichten. Mehrkosten fallen nicht an.Wir betreuen ausschließlich vom Jugendamt geförderte Kinder mit Kita-Gutschein.Pflegeerlaubnis für Kindertagespflegea. Hiermit wurde Frau Sabine Haß geb. 1970b. sowie Frau Petra Holstein geb. 1965die Erlaubnis nach § 43 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Verbindung mit § 32 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG) und § 17 Abs. 2 Kinder-tagesförderungsgesetz (KitaFöG) in der jeweils geltenden Fassung vom Jugendamt erteilt.Fortbildungen/Qualifikationen•Berliner Grundzertifikat•Berliner Aufbauzertifikat•regelmäßige Weiterbildungen in den Bereichen:- Zusammenarbeit mit den Eltern- Gesundheit und Ernährung- pädagogische Angebote- Selbstreflexion- Pädagogik und Psychologie• Zertifikat Pflegeelternschule zur Betreuung von Kindern mit besonderem Förderbedarf.• Zertifikat zur Anerkennung als pädagogische Fachkraft.• Nachweise Erste Hilfe Kurse für Babys und Kleinkinder alle 2 Jahre.• Nachweise Schulungen Lebensmittelhygiene.• Regelmäßiger Austausch mit anderen Tagesmüttern/Vätern in einer Gesprächsgruppe.