Informatives: Die Leistungen sind an das Jugendamt zu entrichten. Mehrkosten fallen nicht an. Wir betreuen ausschließlich vom Jugendamt geförderte Kinder mit Kita-Gutschein. Pflegeerlaubnis für Kindertagespflege a. Hiermit wurde Frau Sabine Haß geb. 1970 b. sowie Frau Petra Holstein geb. 1965 die Erlaubnis nach § 43 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Verbindung mit § 32 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG) und § 17 Abs. 2 Kinder- tagesförderungsgesetz (KitaFöG) in der jeweils geltenden Fassung vom Jugendamt erteilt. Fortbildungen/Qualifikationen • Berliner Grundzertifikat • Berliner Aufbauzertifikat • regelmäßige Weiterbildungen in den Bereichen: - Zusammenarbeit mit den Eltern - Gesundheit und Ernährung - pädagogische Angebote - Selbstreflexion - Pädagogik und Psychologie •     Zertifikat Pflegeelternschule  zur Betreuung von Kindern mit besonderem Förderbedarf. •     Zertifikat zur Anerkennung als pädagogische Fachkraft. •     Nachweise Erste Hilfe Kurse für Babys und Kleinkinder alle 2 Jahre. •     Nachweise Schulungen Lebensmittelhygiene. •     Regelmäßiger Austausch mit anderen Tagesmüttern/Vätern in einer Gesprächsgruppe.
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